Immobilien Zehnter, Freilassing
ZEHNTER & CO. IMMOBILIEN MANAGEMENT KG
Vermietung von Wohnungen u. Gewerbeobjekten
Bewertung von ObjektenZEHNTER & CO. IMMOBILIEN MANAGEMENT KG
Vermietung von Wohnungen u. Gewerbeobjekten
Bewertung von ObjektenZEHNTER & CO. IMMOBILIEN MANAGEMENT KG
Vermietung von Wohnungen u. Gewerbeobjekten
Bewertung von ObjektenImmobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, FreilassingImmobilien Zehnter, FreilassingZur StartseiteImmobilien Zehnter, FreilassingVermietung von Wohnungen und Gewerbeobjekten in FreilassingImmobilien Zehnter, FreilassingBewertung von ObjektenImmobilien Zehnter, FreilassingProjektentwicklungImmobilien Zehnter, FreilassingKontaktaufnahme mit Immobilien ZehnterImmobilien Zehnter, FreilassingImpressumImmobilien Zehnter, FreilassingImmobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, Freilassing
Zum Ertragswert von Immobilien
von Stephan Zehnter, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Das bei der Wertermittlung von Immobilien am häufigsten anzuwendende Wertermittlungsverfahren ist das Ertragswertverfahren (§ 15 - 20 WertV). Mit Ausnahme von unbebauten Grundstücken, Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist das Ertragswertverfahren das maßgebliche Wertermittlungsverfahren. Gewerblich genutzte Immobilien werden nahezu ausschließlich unter Ertragswertgesichtspunkten gehandelt. Gleiches gilt für Mietshäuser. Der folgende Beitrag soll Einblicke in die Vorgehensweise und die Aussagefähigkeit des Ertragswertverfahrens ermöglichen.

Das Ertragswertverfahren unterstellt, daß sich der Wert einer Immobilie nach dem Barwert (Zeitwert) der künftig üblicherweise aus ihr zu erwirtschaftenden Reinerräge bemißt.

Ausgangspunkt sind regelmäßig die nachhaltig erzielbaren Einnahmen auf Basis ortsüblicher Vergleichsmieten (Netto-Kalt-Miete). Netto-Kalt-Miete bedeutet, daß evtl. in der Grundmiete beinhaltete Betriebskostenanteile ebenso wie möglicherweise bezahlte Umsatzsteuer nicht berücksichtigt werden. Aus der Summe der nachhaltig erzielbaren monatlichen Netto-Kalt-Mieten errechnet sich der Jahresrohertrag (JRE) der Immobilie (§ 17 WertV 88).

Ebenso sind die durchschnittlichen Betriebswirtschaftskosten (BWK) zu ermitteln, d.h. diejenigen Kosten, die bei normaler Nutzung üblicherweise entstehen. Unter den Bewirtschaftungskosten sind gemäß § 18 Abs. I WertV die Abschreibung, die bei normaler Bewirtschaftung entstehenden Verwaltungskosten, die Betriebskosten, die Instandhaltungskosten sowie das kalkulatorische Mietausfallwagnis zu verstehen. Die Abschreibung wird gemäß § 18 Abs. I Satz 2 WertV jedoch nicht explizit angesetzt, sondern durch die Endlichkeit der Mieterträge (begrenzte Restnutzungsdauer) berücksichtigt. Die Betriebskosten finden nur insoweit Eingang, als sie nicht vertraglich auf den Mieter umgelastet wurden. Die Kosten für Verwaltung, Instandhaltung sowie Mietausfall sind unabhängig von den realisierten Kosten nach Erfahrungssätzen in Ansatz zu bringen. Es handelt sich um rein kalkulatorische Größen, welche keine zeitgleichen Liquiditätsströme bedingen müssen. Jahresrohertrag und Bewirtschaftungskosten werden nun saldiert und führen zum (Jahres-) Reinertrag (RE) des Objektes. Dieser wird rechnerisch aufgeteilt in einen Boden- und einen Gebäudeteil.

Um den auf das Gebäude entfallenden Teil des Reinertrages zu ermitteln, muß vom Reinertrag der Bodenwertverzinsungsbetrag, d.h. der mit dem Liegenschaftszinssatz (i) multiplizierte Bodenwert (BW), subtrahiert werden. Der Liegenschaftszinssatz ist eine für die betreffende Nutzung aus dem Marktgeschehen, durch Rückrechnung von Verkaufsfällen, abgeleitete Größe. Auch der Bodenwert, dessen Ermittlung Gegenstand einer späteren Abhandlung sein wird, hängt von der realisierten oder möglichen Nutzung ab.

Der auf diese Weise ermittelte Reinertrag der baulichen Anlagen wird nun mit dem sog. Vervielfältiger (V) kapitalisiert und man erhält den Ertragswert der baulichen Anlagen. Der Vervielfältiger ist der Rentenbarwertfaktor einer endlichen Rente mit den Determinanten Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer (RND) der baulichen Anlagen.

Zu dem auf diese Weise ermittelten "Gebäudeertragswert" wird nun noch der Bodenwert addiert, um zum Ertragswert zu gelangen.

Am Beispiel eines Mehrfamilienwohnhauses soll die Vorgehensweise veranschaulicht werden.

Objektdaten:
JRE = 60.000,-- €
BWK = 23%
BW = 400.000,-- €
RND = 70 Jahre
i = 4,5%

Jahresrohertrag (JRE)   60.000,- € 
Betriebswirtschaftungskosten (BWK) 23% aus 60.000,- € ./. 13.800,- € 
Reinertrag (RE)   = 46.200,- € 
Bodenwertverzinsungsbetrag 4,5 % aus 400.000,- € ./. 18.000,- € 
RE der baulichen Anlagen   = 28.300,- € 
Vervielfältiger V bei 4,5 % und 70 J. = 21,2 x 21,2 
Ertragswert der baulichen Anlagen   = 597.840,- € 
Bodenwert   + 400.000,- € 
Ertragswert   = 997.840,- € 


Zum Autor:
Stephan Zehnter ist Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten - Diplom-Deutsche-Immobilienakademie a.d. Universität Freiburg - und Handlungsbevollmächtigter der Zehnter & Co IMMOBILIEN MANAGEMENT KG, Freilassing, Homepage: www.zehnter-sv-kanzlei.de

Immobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, FreilassingZEHNTER & CO. IMMOBILIEN MANAGEMENT KG Diese Seite drucken!Immobilien Zehnter, FreilassingSeite druckenImmobilien Zehnter, FreilassingKontaktaufnahme mit Immobilien ZehnterImmobilien Zehnter, FreilassingE-MailImmobilien Zehnter, Freilassing< zurückImmobilien Zehnter, FreilassingzurückImmobilien Zehnter, Freilassingzum Anfang ^Immobilien Zehnter, Freilassingzum AnfangImmobilien Zehnter, Freilassing
Immobilien Zehnter, Freilassing